Der online
Lastkraftwagen Versicherungsvergleich
der SAW-Assekuranz GmbH.
Sie
möchten online einen Lastkraftwagen-Versicherungsvergleich durchführen?
Dann können Sie ganz einfach unseren Versicherungsvergleichsrechner
nutzen. Hier werden viele Versicherungen nach Leistung und Preis
verglichen. Sie haben die Auswahl zwischen Billigversicherungen und
Gesellschaften mit einem vernünftigen Preis- / Leistungsverhältnis.
Besonders
wichtig ist ein gutes Preis - Leistungsverhältnis, wenn Sie
Kaskoschäden mit versichern wollen. Die Kaskoversicherung deckt
folgende Schäden ab:
Versichert ist Ihr Fahrzeug
gegen
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses
nach Teilkasko oder Vollkasko. Vom Versicherungsschutz umfasst
sind auch dessen als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile
und
als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie
straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
Soweit nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und
folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- fest im Fahrzeug
eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile
- fest
im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug
unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich dem
Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und
nachallgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird
-
im
Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung
vonBetriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z.
B. Sicherungen und Glühlampen)
- Planen, Gestelle für Planen
(Spriegel)
- folgende außerhalb des
Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
– ein zusätzlicher
Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung, –
Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze, –
nach a bis e mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während
einer Reparatur.
Die
nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind bis zu einem
Gesamtneuwert von z.B. 5.000 Euro (brutto) ohne Beitragszuschlag
mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug
fest angebaut sind:
- Radio- und sonstige
Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme
(z.B. fest eingebaute Navigationssysteme sowie CD / DVD für
Navigationssysteme, wenn diese zusammen mit dem Navigationssystem
entwendet werden)
- zugelassene
Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder
Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des
Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu
einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen
- individuell für das
Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie
besondere Oberflächenbehandlungen
- Spezialaufbauten
(z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und
Spezialeinrichtungen (z. B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge,
Krankenwagen).
- Behindertengerechte
Fahrzeugumbauten.
Ist
der Gesamtneuwert der aufgeführten Teile höher als die genannte
Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist. Bis zur genannten Wertgrenze verzichten
die Lastkraftwagen Versicherungen meißt auf eine Kürzung der
Entschädigung wegen Unterversicherung. |