Der online
LastkraftwagenVersicherungsvergleich
der SAW-Assekuranz GmbH.
Sie
suchen eine
preiswerte Lastkraftwagen Versicherung
für
Ihr Lastkraftwagen? Dann sollten Sie unseren
Versicherungsvergleichsrechner zur Hilfe heranziehen. Es gibt die
unterschiedlichsten Einsatzgebiete und Berechnungsgrundlagen. Die
Tarife sind den Versicherungsgeselschaften so gestrickt, dass es selbst
für Profis fast unmöglich ist die Gesellschaften von Hand zu
vergleichen. Dabei geht es so einfach.
Sie brauchen
nur alle
versicherungsspezifischen Angaben in unseren Versicherungsrechner
eingeben und Sie erhalten in Sekundenschnelle einen unabhängigen und
kostenlosen Lastkraftwagenversicherungsvergleich. Es werden die 15
günstigsten Versicherungen nach Preis und Leistung dargestellt. Aus
diesen können Sie sich dann den für Ihre Bedürfnisse besten Versicherer
heraussuchen. Sollten Sie einen Vertragsabschluss wünschen, obliegt es
Ihrer Entscheidung ob Sie den Antrag online stellen oder ob Sie sich
mit uns in Verbindung setzen.
Wir möchten Ihnen kurz
darstellen, welche Schäden über die Teilkasko laut AKB versichert sind.
Versicherungsschutz
besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:
Brand und Explosion
Versichert
sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung,
das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn
verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als
Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem
Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich
verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
Versichert
ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht
zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter
Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Unbefugter Gebrauch ist nur
versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug
zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn
der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs
beauftragt wird (z. B. Reparateur, Hotelangestellter). Außerdem besteht
kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem
Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
Haushaltsangehörige).
Sturm, Schneelawine, Hagel,
Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert
ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Schneelawine, Hagel,
Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine
wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen
sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese
Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zusammenstoß
mit Tieren
Versichert
ist der Zusammenstoß des sich in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit
Tieren. Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nur ersetzt, wenn
sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere
versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
Glasbruch
Versichert
sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind
nicht versichert. Bei Bruch des Scheinwerferglases ersetzen wir auch
die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist.
Kurzschlussschäden
an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der
Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Marderbiss
Versichert
sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Lastkraftwagen
im
Werkverkehr bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Sofern ein Aggregat
(z. B. Lambdasonde) ausgetauscht werden muss, weil es eine
Einheit mit dem Kabel bildet und eine Trennung nicht möglich ist,
ersetzen wir dieses.
Diebstahl
der Fahrzeugschlüssel
Versichert ist die Entwendung
der Fahrzeugschlüssel durch Einbruch-Diebstahl oder Raub. |