Frachtführerhaftpflichtversicherung

FrachtführerhaftpflichtversicherungBei der Frachtführerhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Frachtführerhaftpflicht ist wichtig, da Ihre transportierte Ware und Materialien z.B. nicht über Ihre Kfz Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Schützen Sie die Güter Ihrer Auftraggeber deshalb gegen einen Totalverlust z. B. durch Brand, Sturm, Unfall oder Diebstahl. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Frachtführerhaftpflichtversicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/34403 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail.

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung online vergleichen

Der Frachtführer haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung des Gutes. Das gilt in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist. Die Höhe der Haftung richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber. Wobei natürlich gesetzliche Vorschriften beachtet werden müssen. Führen Sie Ihren Frachtführerhaftpflichtversicherung Vergleich online bei uns durch. Vergleichen Sie Ihren derzeitigen Bedingungen. Sie werden über unser günstiges Preis-, Leistungsverhältnis erstaunt sein. Aktuelle Kurse finden Sie hier.

Auf die Obliegenheiten achten

Dem Versicherungsnehmer obliegt es, vor Eintritt des Versicherungsfalles nur einwandfreie und für den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge und Anhänger, Wechselbrücken/Container, Kräne/Hubgeräte, sowie sonstiges Equipment (einschließlich Seile, Gurte) zu verwenden. Bei Beförderungen von temperaturgeführten Gütern nur Fahrzeuge und Anhänger mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber einzusetzen, die einzuhaltende Temperatur im Beförderungspapier zu vermerken und das Fahrpersonal anzuweisen, die Einhaltung der Temperatur während des Transportes regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren. FrachtführerhaftpflichtversicherungIm Straßengüterverkehr einzusetzende Fahrzeuge des eigenen Betriebes mit je zwei voneinander unabhängig funktionierenden Diebstahlsicherungen auszustatten (hierzu zählen nicht Türschlösser) und die Fahrer anzuweisen, die Diebstahlsicherungen beim Verlassen des Fahrzeuges einzuschalten. Für die Sicherung eigener oder in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich befindlicher fremder beladener Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken/Container gegen Diebstahl oder Raub zu sorgen, insbesondere auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen. Dafür zu sorgen, dass für die Auftragsdurchführung erforderliche Genehmigungen vorliegen und behördliche Auflagen eingehalten werden. Sowie dafür zu sorgen, dass die für die Auftragsabwicklung eingesetzten elektrischen Geräte, insbesondere die Hard- und Software zur Datenverarbeitung oder Steuerung von Maschinen und Anlagen, in ihrer Funktionsfähigkeit nicht gestört werden. Eine den jeweiligen Erfordernissen entsprechende Sicherung der Daten gewährleistet ist. Veränderungen der Frachtführerhaftpflichtversicherung zur Kenntnis gebrachten und durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Fragebogen/Antrag in den Versicherungsschutz einbezogenen Geschäftsbedingungen, Individualvereinbarungen, Dokumente, Frachtpapiere oder sonstiger die Haftung des Versicherungsnehmers betreffende Vereinbarungen der Frachtführerhaftpflichtversicherung unverzüglich mitzuteilen.



Sitemap | Datenschutz | Kontakt | Impressum



© 2006 - SAW-Assekuranz GmbH - All Rights Reserved. - Design by Stephan Brückner