Per LkW
Versicherungsvergleich günstige Tarife für
die Versicherung finden
Die
billige Lkwversicherung kann genauso wie die
Preiswerte nachfolgenden
Sparten beinhalten.
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
(Teilkasko- und Vollkaskoversicherung)
- Schutzbrief
- Kfz-Unfallversicherung
Diese
Versicherungsarten werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge
abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche
Versicherungsarten Sie für den versicherte Lkw abgeschlossen haben. Sie
als Versicherungsnehmer sind der LkwVersicherung. Versicherte Person
können Sie oder eine andere Person sein. Die LkwVersicherung erbringt
die vertraglich vereinbarten Leistungen. Es gilt deutsches Recht. Die
Vertragssprache ist deutsch.
Was
ist nicht versichert?
Kein
Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, ist die
Lkwversicherung berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Diese Kürzung
wird die Lkwversicherung nur vornehmen,
wenn Sie den Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht
haben, oder den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer
Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben.
Kein
Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an
motorsportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
dazugehörige Übungsfahrten.
Kein Versicherungsschutz
besteht für
beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch,
wenn der Schaden an der Bereifung auf ein versichertes genanntes
Ereignis zurückzuführen ist.
Kein
Versicherungsschutz besteht
für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere
Unruhen, wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter daran
teilgenommen hat oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder
mittelbar verursacht werden. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser
Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn des
Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die
versicherte Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in
oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg
herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder
Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit
einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China,
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
Kein
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. |