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Wir geben Ihnen die Möglichkeit Ihre Lkw Versicherungen online zu vergleichen, Vertrag abschließen und eVB online erhalten! Als Besonderheit können Sie hier Ihre Lkw-Versicherung auch online abschließen.
Lkw Versicherung vergleichenBei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter 0 39 01 / 8 29 53 während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per e-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre LKW-Versicherungen jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser LKW Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Per LkW Versicherungsvergleich günstige Tarife für die Versicherung  finden

Lkw Versicherung vergleichenDie billige Lkwversicherung kann genauso wie die Preiswerte nachfolgenden Sparten beinhalten.
  1. Kfz-Haftpflichtversicherung
  2. Fahrzeugversicherung (Teilkasko- und Vollkaskoversicherung)
  3. Schutzbrief
  4. Kfz-Unfallversicherung 
Diese Versicherungsarten werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungsarten Sie für den versicherte Lkw abgeschlossen haben. Sie als Versicherungsnehmer sind der LkwVersicherung. Versicherte Person können Sie oder eine andere Person sein. Die LkwVersicherung erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, ist die Lkwversicherung berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Diese Kürzung wird die Lkwversicherung nur vornehmen, wenn Sie den Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht haben, oder den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden an der Bereifung auf ein versichertes genanntes Ereignis zurückzuführen ist.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn des Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
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