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Gesetzliche Rentenversicherung
Die wichtigste
Säule für jeden Angestellten ist die gesetzliche Rentenversicherung. Da
der sogenannte Rentenbaum leider nicht mehr existiert, reicht leider
diese Form der Altersvorsorge alleine nicht mehr aus. Der
Generationsvertrag kann leider auf Grund der demagogischen Lage nicht
mehr eingehalten werden. Hierfür sind vor allem die längere
Lebenserwartung und die Geburtenrückgänge verantwortlich. Eine
Finanzierung der Rente
auf dem jetzigen Niveau ist langfristig sehr problematisch und ein
Absinken des Rentenniveaus wird nicht zu verhindern sein.
Betriebliche Altersvorsorge
Bis zum Jahre 2001 war die
betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber,
die leider nur sehr wenig von kleinen mittelständischen Unternehmen
angeboten wurde. Zumeist war sie nur bei größeren Unternehmen zu
finden. Seit der Einführung der Riester Rente haben Arbeitnehmer jetzt
einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche
Altersvorsorge und
deren staatlicher Förderung. Egal ob Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber
finanziert, ist die betriebliche Altersvorsorge heute vor Steuer und
ohne die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen die interessanteste
aller Altersvorsorgeverträge.
Private Altersvorsorge
Der
Eigen verantwortliche Aufbau der Altersvorsorge ist unverzichtbar, da
die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht und die betriebliche
Altersvorsorge zusätzlich nicht ausreicht oder nicht passt. Mit der
Riester Rente hat man als Arbeitnehmer oder Beamter die Möglichkeit
durch staatliche Förderungen und Steuerfreiheit die private
Altersvorsorge am effektivsten zu gestalten. Wer die Förderung in
Anspruch nehmen möchte, muss einen Eigenanteil zahlen, der in der
optimalsten Form 4 % des zu versteuernden Einkommens beträgt.
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