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Sie haben hier die Möglichkeit zum online Transport-Versicherungsvergleich.

Die Transport Versicherung ist wichtig, da Ihre Werkzeuge und Materialien z.B. nicht über Ihre Inventarversicherung versichert sind. Schützen Sie Ihre Transportsachen deshalb gegen einen Totalverlust z. B. durch Brand, Sturm, Unfall oder Diebstahl. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Transport-Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Wir geben wir Ihnen die Möglichkeit zum Transport Versicherungsvergleich. 


Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst genau aus. Sie erhalten dann umgehend von uns Ihr unverbindliches Angebot für Ihre Transportversicherung per e-Mail.

Transportversicherung
Allgemeine Angaben:
Firma:
Ansprechpartner:
Straße:
Postleitzahl:
Ort:
Berufsgruppe:
e-Mail:
Telefon-Nr.:
Telefax:
Allgemeine Fragen zur Transportversicherung:
Anzahl der Pkw´s:
Anzahl der Lkw´s:
Anzahl der Anhänger:
davon offene Fahrzeuge (nicht geschlossen, ohne abschließbare Plane):
Versicherungsumfang:
Ladungshöchstwert des größten möglichen Transportes in €:
Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge in €:
Ausschlüsse oder Verringerungen des Versicherungsschutzes:
Ausschluss Diebstahl und Vandalismus zwischen 22.00 und 6.00 Uhr?ja  nein 
Ausschluss Be- und Entladeschäden?ja  nein 
Geltungsbereich nur BRD?ja  nein 
Vorschäden:
Sind in den letzten 5 Jahren für die gewünschten Gefahren Vorschäden für Sie oder den Voreigentümer eingetreten?ja  nein 
Anzahl der Vorschäden
Gesamtschadenhöhe in €


Führen Sie Ihren Transportversicherungsvergleich online bei uns durch. Laden Sie sich deshalb die Transport Versicherungsbedingungen herunter und vergleichen Sie diese mit Ihren derzeitigen Bedingungen. Sie werden über unser günstiges Preis- Leistungsverhältnis erstaunt sein.

Bei den folgenden Fragen handelt es sich um Fragen über gefahrerhebliche Umstände. Dies sind Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Gemäß § 19 VVG (Anzeigepflicht) ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im obigen Sinne stellt.

Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Wird die Anzeigepflicht weder Vorsätzlich noch grob Fahrlässig verletzt, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monates ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wir bitten Sie daher, auch in ihrem eigenen Interesse, die Fragen vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten.

Hier können Sie sich den Transport-Versicherungsantrag herunter laden!
Hier können Sie sich unsere Transport Versicherungsbeiträge herunter laden.
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