| Günstige Werkverkehr Versicherung mittels Versicherungsvergleich finden. |  |
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| | | Hier können Sie Ihre Werkverkehr-Versicherung online vergleichen. |
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| Wir
geben Ihnen die Möglichkeit
Ihre Werkverkehrversicherung online zu
vergleichen. Bitte
füllen Sie den
Fragebogen möglichst genau aus. Sie erhalten dann umgehend von uns Ihr
unverbindliches Angebot per e-Mail. |
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| Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch unter 0 39 01 / 3 44 03 während
unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00) oder per e-Mail zur
Verfügung. Die Werkverkehr Versicherung
ist wichtig, da Ihre Werkzeuge und
Materialien z.B. nicht
über Ihre Inventarversicherung versichert sind. Schützen Sie Ihre
Maschinen, Werkzeuge oder Ihre Waren deshalb
gegen einen Totalverlust z. B. durch Brand, Sturm, Unfall oder
Diebstahl. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Werkverkehr-Versicherung,
es gibt zudem preiswerte Tarife, die
auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Über
günstige Rahmenverinbarungen können wir Ihnen ein ausgezeichnetes
Preis- Leistungsverhältnis bieten.
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Führen Sie Ihren Werkverkehr Versicherungsvergleich
online
bei uns durch. Laden Sie sich deshalb die Werkverkehr
Versicherungsbedingungen herunter und vergleichen
Sie diese mit Ihren derzeitigen Bedingungen. Sie werden über unser
günstiges Preis- Leistungsverhältnis erstaunt sein. Obligenheiten
nach Eintritt des Versicherungsfalles
Jeden
Schadenfall oder gegen Sie erhobenen Haftungsanspruch ist unverzüglich
unter Beifügung der erforderlichen Belege zu melden sowie Umfang und
Ursache des Schadens durch einen Havariekommissar feststellen zu
lassen. Soweit Umfang und Ursache einer Beschädigung klar sind und kein
höherer Schaden als 2.500 EUR zu erwarten ist, kann auf die
Einschaltung eines Havariekommissars verzichtet werden.Der
Versicherungsnehmer hat für die Abwendung und Minderung des
Schadens zu sorgen und der Versicherung jede notwendige
Auskunft zu geben und etwaige Weisungen zu befolgen und die
Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen, wenn gerichtlich gegen
ihn im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit vorgegangen wird,
und die erforderlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe, insbesondere
Widerspruch gegen Mahnbescheide, einzulegen.Ohne
vorherige Zustimmung der Versicherungsgesellschaft darf der
Versicherungsnehmer keine Versicherungs- oder Regressansprüche
abzutreten. Der Versicherungsnehmer muss sich auf Verlangen und Kosten
der Versicherung auf einen Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller
einlassen und der Gesellschaft die Prozessführung zu überlassen.Jeder
Diebstahl, Raub sowie jeder Verkehrsunfall mit möglichem Schaden an der
Ladung ist der zuständigen Polizeidienststelle und der Versicherung
unverzüglich anzuzeigen.Mögliche Regressansprüche
gegen Dritte sind zu wahren und die Reklamationsfristen zu beachten.Den
Anspruchsteller dahingehend zu bescheiden, dass die Übersendung der
Unterlagen an die Versicherung kein Verhandeln über den Anspruch mit
entsprechend verjährungshemmender Wirkung darstellt (§ 203 BGB). |
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