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Hier können Sie Ihre Werkverkehr-Versicherung online vergleichen.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit Ihre Werkverkehrversicherung online zu vergleichen. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst genau aus. Sie erhalten dann umgehend von uns Ihr unverbindliches Angebot per e-Mail.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter 0 39 01 / 3 44 03 während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per e-Mail zur Verfügung. Die Werkverkehr Versicherung ist wichtig, da Ihre Werkzeuge und Materialien z.B. nicht über Ihre Inventarversicherung versichert sind. Schützen Sie Ihre Maschinen, Werkzeuge oder Ihre Waren deshalb gegen einen Totalverlust z. B. durch Brand, Sturm, Unfall oder Diebstahl. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Werkverkehr-Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Über günstige Rahmenverinbarungen können wir Ihnen ein ausgezeichnetes Preis- Leistungsverhältnis bieten.

Werkverkehr Versicherung
Allgemeine Angaben:
Firma:
Ansprechpartner:
Straße:
Postleitzahl:
Ort:
Berufsgruppe:
e-Mail:
Telefon-Nr.:
Telefax:
Allgemeine Fragen zur Werkverkehrversicherung:
Anzahl der Pkw´s:
Anzahl der Lkw´s:
Anzahl der Anhänger:
davon offene Fahrzeuge (nicht geschlossen, ohne abschließbare Plane):
Versicherungsumfang der Werkverkehr Versicherung:
Ladungshöchstwert des größten möglichen Transportes in €:
Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge in €:
Ausschlüsse oder Verringerungen des Versicherungsschutzes:
Ausschluss Diebstahl und Vandalismus zwischen 22.00 und 6.00 Uhr?ja  nein 
Ausschluss Be- und Entladeschäden?ja  nein 
Geltungsbereich nur BRD?ja  nein 
Vorschäden:
Sind in den letzten 5 Jahren für die gewünschten Gefahren Vorschäden für Sie oder den Voreigentümer eingetreten?ja  nein 
Anzahl der Vorschäden
Gesamtschadenhöhe in €
Führen Sie Ihren Werkverkehr Versicherungsvergleich online bei uns durch. Laden Sie sich deshalb die Werkverkehr Versicherungsbedingungen herunter und vergleichen Sie diese mit Ihren derzeitigen Bedingungen. Sie werden über unser günstiges Preis- Leistungsverhältnis erstaunt sein.

Obligenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Jeden Schadenfall oder gegen Sie erhobenen Haftungsanspruch ist unverzüglich unter Beifügung der erforderlichen Belege zu melden sowie Umfang und Ursache des Schadens durch einen Havariekommissar feststellen zu lassen. Soweit Umfang und Ursache einer Beschädigung klar sind und kein höherer Schaden als 2.500 EUR zu erwarten ist, kann auf die Einschaltung eines Havariekommissars verzichtet werden.

Der Versicherungsnehmer hat für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und der Versicherung jede notwendige Auskunft zu geben und etwaige Weisungen zu befolgen und die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen, wenn gerichtlich gegen ihn im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit vorgegangen wird, und die erforderlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe, insbesondere Widerspruch gegen Mahnbescheide, einzulegen.

Ohne vorherige Zustimmung der Versicherungsgesellschaft darf der Versicherungsnehmer keine Versicherungs- oder Regressansprüche abzutreten. Der Versicherungsnehmer muss sich auf Verlangen und Kosten der Versicherung auf einen Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller einlassen und der Gesellschaft die Prozessführung zu überlassen.

Jeder Diebstahl, Raub sowie jeder Verkehrsunfall mit möglichem Schaden an der Ladung ist der zuständigen Polizeidienststelle und der Versicherung unverzüglich anzuzeigen.

Mögliche Regressansprüche gegen Dritte sind zu wahren und die Reklamationsfristen zu beachten.

Den Anspruchsteller dahingehend zu bescheiden, dass die Übersendung der Unterlagen an die Versicherung kein Verhandeln über den Anspruch mit entsprechend verjährungshemmender Wirkung darstellt (§ 203 BGB).
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