Werkverkehrsversicherung

WerkverkehrsversicherungWir geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werkverkehrsversicherung online zu vergleichen. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst genau aus. Sie erhalten dann umgehend von uns Ihr unverbindliches Angebot per E-Mail. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/34403 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail. Die Werkverkehrsversicherung ist wichtig, da Ihre Werkzeuge und Materialien z.B. nicht über Ihre Inventarversicherung versichert sind. Schützen Sie Ihre Maschinen, Werkzeuge oder Ihre Waren deshalb gegen einen Totalverlust z. B. durch Brand, Sturm, Unfall oder Diebstahl. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Werkverkehrsversicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Über günstige Rahmenvereinbarungen können wir Ihnen ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

Werkverkehrsversicherung online vergleichen

Werkverkehrsversicherung
Allgemeine Angaben:
Firma:
Ansprechpartner:
Straße:
Postleitzahl:
Ort:
Berufsgruppe:
e-Mail:
Telefon-Nr.:
Telefax:
Allgemeine Fragen zu Werkverkehrversicherungen:
Anzahl der Pkw:
Anzahl der Lkw:
Anzahl der Anhänger:
davon offene Fahrzeuge (nicht geschlossen, ohne abschließbare Plane):
Versicherungsumfang:
Ladungshöchstwert des größten möglichen Transportes in €:
Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge in €:
Ausschlüsse oder Verringerungen des Versicherungsschutzes:
Ausschluss Diebstahl und Vandalismus zwischen 22.00 und 6.00 Uhr?janein
Ausschluss Be- und Entladeschäden?janein
Geltungsbereich nur BRD?janein
Vorschäden:
Sind in den letzten 5 Jahren für die gewünschten Gefahren Vorschäden für Sie oder den Voreigentümer eingetreten?janein
Anzahl der Vorschäden
Gesamtschadenhöhe in €

Führen Sie Ihren Werkverkehrsversicherungsvergleich online bei uns durch. Laden Sie sich deshalb die Werkverkehrsversicherungsbedingungen herunter und vergleichen Sie diese mit Ihren derzeitigen Bedingungen. Sie werden über unser günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis erstaunt sein.

Subunternehmerklausel

Versichert sind auch Beförderungen, die der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter als vertraglicher Frachtführer durch Dritte ausführen lässt. (Soweit nach der Police eine über den Rahmen von § 431 HGB hinausgehende Haftungsvereinbarung versichert ist, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, eine entsprechende Haftungsvereinbarung mit den ausführenden Frachtführern zu vereinbaren.). Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Dritten innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Eintritt eines Schadens, den beauftragten Subunternehmer schriftlich haftbar zu halten (vgl. § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB). Eine Kündigung dieser Klausel aus Anlass eines Schadens berührt den Fortbestand des Versicherungsvertrages, einschließlich evtl. anderer Klauseln nicht.

Klausel „Hochwertige Güter“

In teilweiser Abänderung der diesem Vertrag zugrundeliegenden allgemeine Bedingungen gilt diese Versicherung auch für Verkehrsverträge, welche die Beförderung von Spirituosen aller Art, Tabakwaren, Optische-, Unterhaltungselektronik- und Telekommunikationsgeräte (hierzu gehören auch Handys), EDV-Geräte aller Art einschl. Zubehör, Telefon- und Chipkarten zum Inhalt haben, wenn folgende Obliegenheiten erfüllt sind: Der Übernahme- und der Ablieferungsort liegt in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Vatikan und die Beförderung erfolgt im Selbsteintritt ausschließlich mit Fahrzeugen mit Koffer- oder Kastenaufbau, Containern oder Kofferwechselbrücken.

Der Laderaum ist durch fest mit dem Fahrzeug verbundene, dem Stand der Technik entsprechende Schließsysteme gesichert. Der Transport ist derart organisiert (z.B. durch Einsatz eines weiteren Fahrers, Anfahren von bewachten Parkplätzen), dass das Fahrzeug während der Dauer der Beförderung (auch kurzfristig) nicht unbeaufsichtigt abgestellt ist. Ersatzweise darf das Fahrzeug unbewacht nur in einer verschlossenen Garage/Halle abgestellt werden, wobei sicherzustellen ist, dass Fahrzeug- und Garagen-/ Hallenschlüssel an einem anderem Ort gesondert aufbewahrt werden und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber wird nicht an andere Personen und an anderen Orten als im Auftrag angegeben abgeliefert.



Sitemap | Datenschutz | Kontakt | Impressum



© 2006 - SAW-Assekuranz GmbH - All Rights Reserved. - Design by Stephan Brückner