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Sie können hier Ihre Güterschadenhaftpflicht Versicherung vergleichen.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit Ihre Güterschadenhaftpflicht Versicherung online zu vergleichen. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst genau aus. Sie erhalten dann umgehend von uns Ihr unverbindliches Angebot per e-Mail.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter 0 39 01 / 3 44 03 während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per e-Mail zur Verfügung. Auf den wichtigen Versicherungschutz einer Güterschaden Haftpflicht sollte keiner verzichten. Zudem handelt es sich um eine Pflichtversicherung ohne die man das Transportgewerbe nicht ausüben kann. Mit der Güterschadenversicherung sichert man die Güter seiner Kunden bei Teil- oder Vollverlust während des Gütertransportes ab. Laut HGB haftet man mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm. des Rohgewichtes der zu transportierenden Güter. Der Wert der Sonderrechte wird täglich angepasst. Aktuelle Kurse finden Sie hier.

Führen Sie Ihren Frachtführer Haftpflicht Versicherungsvergleich online bei uns durch. Laden Sie sich deshalb die Frachtführerhaftpflicht Versicherungsbedingungen herunter und vergleichen Sie diese mit Ihren derzeitigen Bedingungen. Sie werden über unser günstiges Preis- Leistungsverhältnis erstaunt sein.

Der Frachtführer haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist. Die Höhe der Haftung richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber, wobei natürlich gesetzliche Vorschriften beachtet werden müssen.

Obliegenheiten

Dem Versicherungsnehmer obliegt es, vor Eintritt des Versicherungsfalles nur einwandfreie und für den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge und Anhänger, Wechselbrücken/Container, Kräne/Hubgeräte, sowie sonstiges Equipment (einschließlich Seile, Gurte) zu verwenden. Bei Beförderungen von temperaturgeführten Gütern nur Fahrzeuge und Anhänger mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber einzusetzen, die einzuhaltende Temperatur im Beförderungspapier zu vermerken und das Fahrpersonal anzuweisen, die Einhaltung der Temperatur während des Transportes regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren.
Im Straßengüterverkehr einzusetzende Fahrzeuge des eigenen Betriebes mit je zwei von einander unabhängig funktionierenden Diebstahlsicherungen auszustatten (hierzu zählen nicht Türschlösser) und die Fahrer anzuweisen, die Diebstahlsicherungen beim Verlassen des Fahrzeuges einzuschalten. Für die Sicherung eigener oder in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich befindlicher fremder beladener Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken/Container gegen Diebstahl oder Raub zu sorgen, insbesondere auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen. Dafür zu sorgen, dass für die Auftragsdurchführung erforderliche Genehmigungen vorliegen und behördliche Auflagen eingehalten werden sowie dafür zu sorgen, dass die für die Auftragsabwicklung eingesetzten elektrischen Geräte, insbesondere die Hard- und Software zur Datenverarbeitung oder Steuerung von Maschinen und Anlagen, in ihrer Funktionsfähigkeit nicht gestört werden und eine den jeweiligen Erfordernissen entsprechende Sicherung der Daten gewährleistet ist.
Veränderungen der Versicherung zur Kenntnis gebrachten und durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Fragebogen/Antrag in den Versicherungsschutz einbezogenen Geschäftsbedingungen, Individualvereinbarungen, Dokumente, Frachtpapiere oder sonstiger die Haftung des Versicherungsnehmers betreffende Vereinbarungen der WÜBA unverzüglich mitzuteilen.

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