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Führen Sie Ihren
Frachtführer
Haftpflicht Versicherungsvergleich
online
bei uns durch. Laden Sie sich deshalb die Frachtführerhaftpflicht
Versicherungsbedingungen herunter und vergleichen
Sie diese mit Ihren derzeitigen Bedingungen. Sie werden über unser
günstiges Preis- Leistungsverhältnis erstaunt sein.
Der
Frachtführer haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder
Beschädigung
des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung oder durch
Überschreitung der Lieferfrist. Die Höhe der Haftung richtet sich
grundsätzlich
nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber, wobei
natürlich
gesetzliche Vorschriften beachtet werden müssen.
Dem
Versicherungsnehmer obliegt es, vor Eintritt des
Versicherungsfalles nur einwandfreie und für den jeweiligen
Auftrag geeignete Fahrzeuge und Anhänger, Wechselbrücken/Container,
Kräne/Hubgeräte, sowie sonstiges Equipment (einschließlich Seile,
Gurte) zu verwenden. Bei Beförderungen von temperaturgeführten Gütern
nur Fahrzeuge und Anhänger mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber
einzusetzen, die einzuhaltende Temperatur im Beförderungspapier zu
vermerken und das Fahrpersonal anzuweisen, die Einhaltung der
Temperatur während des Transportes regelmäßig zu prüfen und zu
dokumentieren. Im Straßengüterverkehr einzusetzende Fahrzeuge
des eigenen Betriebes mit je zwei von einander unabhängig
funktionierenden Diebstahlsicherungen auszustatten (hierzu zählen nicht
Türschlösser) und die Fahrer anzuweisen, die Diebstahlsicherungen beim
Verlassen des Fahrzeuges einzuschalten. Für die Sicherung eigener oder
in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich befindlicher fremder
beladener Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken/Container gegen
Diebstahl oder Raub zu sorgen, insbesondere auch zur Nachtzeit, an
Wochenenden und Feiertagen. Dafür zu sorgen, dass für die
Auftragsdurchführung erforderliche Genehmigungen vorliegen und
behördliche Auflagen eingehalten werden sowie dafür zu sorgen, dass die
für die Auftragsabwicklung eingesetzten elektrischen Geräte,
insbesondere die Hard- und Software zur Datenverarbeitung oder
Steuerung von Maschinen und Anlagen, in ihrer Funktionsfähigkeit nicht
gestört werden und eine den jeweiligen Erfordernissen entsprechende
Sicherung der Daten gewährleistet ist. Veränderungen der
Versicherung zur Kenntnis gebrachten und durch die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen oder den Fragebogen/Antrag in den
Versicherungsschutz einbezogenen Geschäftsbedingungen,
Individualvereinbarungen, Dokumente, Frachtpapiere oder sonstiger die
Haftung des Versicherungsnehmers betreffende Vereinbarungen der WÜBA
unverzüglich mitzuteilen.
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