Lkw-Versicherungen

Lkw-VersicherungenWir geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Lkw-Versicherungen online zu wechseln. Kündigen Sie Ihre alte Lkw-Versicherung und wechseln Sie online zum günstigen Lkw Versicherer! Bei privat genutzten Lkw, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im “Werkverkehr” eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge, die Sie zum Transport fremder Ware nutzen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.

Versicherungsumfang der Lkw-Versicherungen

Lkw VersicherungenDer Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass die Gesellschaft Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch Übersendung des Versicherungsscheins. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Händigen die preiswerten Lkw-Versicherungen Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen die Lkw-Versicherungen Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem der Lkw unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Dies gilt auch für die Kfz-Umweltschadenversicherung, die in der Lkw-Versicherung verankert ist.

Kasko- und Kfz-Unfallversicherung

In der Kasko und der Kfz-Unfallversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn die Lkw-Versicherungen dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.

Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes

Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn die Lkw-Versicherungen Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen – nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes

Sie und die günstigen Lkw-Versicherungen sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung der Lkw-Versicherungen wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei den Lkw-Versicherungen.



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