Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung ist in die Kfz Haftpflicht der Lkw Versicherungen integriert. Somit ist sie eine Pflichtversicherung. Um den bestmöglichen Preis zu erhalten, empfiehlt es sich dazu den online Vergleich unseres Tarifrechners zu nutzen. Dieser besticht durch seine einfache Handhabung und übersichtliche Ergebnisdarstellung. Bei privat genutzten Lkw, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im “Werkverkehr” eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge, die Sie zum Transport fremder Ware nutzen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.

Der online Lkw Versicherungsvergleich für die Umweltschadenversicherung

Mithilfe unseres Versicherungsvergleichsrechners erhalten Sie dann sofort online Auskunft, welche Gesellschaft Ihnen einen günstigen und umfangreichen Versicherungsschutz in der Umweltschadenversicherung bieten kann. Umweltschadenversicherung Ein neuer wichtiger Bestandteil der Lastkraftwagenversicherung ist die Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz. Die Umweltschadenversicherung ist Bestandteil des Vertrags über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt? Dann stellt Sie die Versicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Lastkraftwagen (Betriebsstörung) verursacht worden sind. Umweltschadenversicherung

Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz begründet, leistet die Lastkraftwagenversicherung Ersatz in Geld. Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz unbegründet, wehrt die Versicherung diese auf Ihre Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Die Lastkraftwagenversicherung wird bevollmächtigt, alle ihr zur Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Kommt es dann in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so ist die Versicherung zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Die Lastkraftwagen Versicherung führt das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit dann in Ihrem Namen auf Ihre Kosten.



Sitemap | Datenschutz | Kontakt | Impressum



© 2006 - SAW-Assekuranz GmbH - All Rights Reserved. - Design by Stephan Brückner