Tarifrechner Lkw-Versicherung
Bei privat genutzten Lastkraftwagen, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass Sie diese immer im “Werkverkehr” im Tarifrechner Lkw-Versicherung einstufen. Der “Güterverkehr” gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge, die Sie zum Transport fremder Ware nutzen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.
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FrachtführerhaftpflichtDie Ware eines Lastkraftwagens, sei es ein Lieferwagen oder Transporter oder dergleichen, ist mit der einzelnen Lkw-Haftpflicht oder mit einer Kaskoversicherung nicht abgedeckt. Nicht zuletzt auch eine Fahrzeugversicherung, gleichgültig ob Teilkasko oder Vollkasko, bezieht sich nur auf das Fahrgerät selbst. Wenn man bei einem Verkehrsunfall die Waren zerstört, was geschieht dann? Hierbei greift die Frachtführerhaftpflicht, die sich jedoch nicht unbedingt nur auf Gefahrgüter bezieht. Dafür muss zusätzlich die Versicherung für Gefahrgüter über einen Tarifrechner abgeschlossen werden. Die eigene Versicherung haftet dann bei Beschädigungen bis zum Maximalwert von 40 SZR. Die Frachtführerhaftung regelt man im HGB in Schriftform.